Der Elternbeirat

Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule ist ein wesentlicher Faktor um die gemeinsame wichtige Aufgabe der Erziehung und Bildung eines Kindes bestmöglich leisten zu können.
Eine gute Partnerschaft zwischen Elternhaus und Schule ist Grundlage für ein Schulklima des Wohlfühlens und trägt damit wesentlich zum Erfolg von Unterricht und Erziehung bei.
Der Elternbeirat sieht sich als unabhängiges Bindeglied zwischen Elternschaft und Schulleitung. 
 
Rechtsgrundlagen

Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Bayerischen Erziehungsgesetz und in der Schulordnung verankert.

 
Wie arbeitet Schule mit dem Elternhaus zusammen

*durch die Klassenelternsprecher
siehe dort

*durch den Elternbeirat
Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und wird zu Beginn aller zwei Schuljahre in einer Wahlversammlung aller interessierten Erziehungsberechtigten gewählt.
Die Elternbeiräte wählen in der ersten Elternbeiratssitzung aus ihrer Mitte die/den Elternbeiratsvorsitzende/n, die/den Stellvertreter/in.
 

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats

  • Mitwirkung bei Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind

  • Vermittlung und Interessensausgleich zwischen Elternschaft und Schule

  • Diskussion von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Elternschaft

  • Durchführung und Unterstützung bei Veranstaltungen (z. B. Schuleinschreibung, Schulfest, Schulfruchtprogramm)

  • Erstellung von Mails bzw. Informationen an die Eltern

 
Der Elternbeirat ist kein Aufsichts- oder Überwachungsorgan der Schule und der Lehrkräfte. 
 
 

Sitzungen des Elternbeirats

Die Sitzungen finden mind. 2 x während des Schuljahres statt. Dazu lädt die/der Elternbeiratsvorsitzende die Elternbeiräte und die Schulleitung ein.

 

Die nächste Sitzung des Elternbeirats: siehe Termine

 

Elternbeirat

Adalbert-Stifter-Schule• Oberfürberger Straße 46 • 90768 Fürth

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